Wärmeschutznachweis

Wärmeschutznachweis

Jeder Neubau oder Jede Änderung der Gebäudehülle benötigt einen Wärmeschutznachweis zur Erfüllung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetztes. Dieser Nachweis ist ähnlich dem Energiebedarfsausweis durch die Erfassung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zu erstellen.
Bei Wohngebäuden wird nach der DIN 4108 Teil 6 und der DIN 4701 Teil 10 der Energiebedarf ermittelt. Hier gilt es die Anforderungen des mittleren Transmissionswärmeverlustes und des Primärenergiebedarfes im Vergleich zum Referenzgebäude, das in der Energieeinsparverordnung beschrieben ist, einzuhalten.
Hinzu kommen Anforderungen an einen Mindestluftwechsel, der Gebäudedichtheit, dem sommerlichen Wärmeschutz und dem Einsatz von Erneuerbaren Energien.
Für Nichtwohngebäude findet die Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 statt. Hierbei wird das Gebäude in mehrere Nutzungszonen eingeteilt und jeweils abhängig der Innentemperatur, der Heizung, der Warmwasserbereitung, der Lüftung und der Beleuchtung berechnet und mit einem entsprechenden Referenzgebäude nach der Energieeinsparverordnung verglichen.
Wir beraten Sie hierbei gerne welche Maßnahmen bei einem Neubau und bei einer Sanierung sinnvoll sind, um den gesetzlichen Standard oder eine Förderung der KfW zu erfüllen.