Energieausweis
Was ist der Energieausweis
Ob Vermietung, Verkauf oder Neubau. Viele Gebäude benötigen einen Energieausweis. Dabei wird unterscheiden in Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis.
Ist das Gebäude in der Zeit nach der 1. Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 gebaut worden oder hat es mindestens fünf Wohneinheiten darf der Energieverbrauchsausweis angewendet werden. Hierzu wird anhand der Rechnung der letzten drei Jahre der durchschnittliche Energieverbrauch zur Erwärmung des Gebäudes ermittelt.
Da der Verbrauch abhängig vom Benutzerverhalten der Bewohner ist, wird für alle anderen Fälle ein Energiebedarfsausweis erstellt. Bei diesem Ausweis wird der bei einem Vor-Ort-Termin die Gebäudehülle und die Heizungsanlage erfasst und bewertet. Sind Zeichnungen zum Beispiel von einem Bauantrag vorhanden, können die Maße übernommen werden. Die Daten werden anschließend in einer Software eingegeben und ausgewertet. Hinzu kommen Sanierungsvorschläge. Unser Büro empfiehlt immer einen Energiebedarfsausweis ausstellen zu lassen, sodass eine Grundlage für eine spätere Sanierungsmaßnahme vorhanden ist.
Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasser an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer ingenieursmäßigen Analyse der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ebenso bei Gebäuden mit gemischter Nutzung, also wohnen und nichtwohnen in Kombination, notwendig.
Wir empfehlen aufgrund der Nutzerunabhängigkeit generell den Bedarfsausweis.